FREIPLATZAKTION ZÜRICH

Rechtshilfe Asyl und Migration

Aktuell

Grossdemonstration zur Migrationspolitik am 23. Juni

Am Samstag, 23. Juni 2012, findet in Bern eine gesamtschweizerische Grossdemonstration mit dem Titel "Stopp der menschenverachtenden Migrationspolitik" statt. Die Freiplatzaktion Zürich unterstützt die Anliegen der Demo. Klicken Sie hier, um mehr über die Demonstration zu erfahren.

Revision Asylgesetz 2012

Die neue Asylgesetzrevision wird in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt und mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen. Auf der Website www.asyl.ch finden Sie eine aufschlussreiche Zusammenstellung der einzelnen Revisionspunkte. Stellungnahmen der Freiplatzaktion Zürich zu den Revisionspunkten Wehrdienstverweigerung und "Botschaftsverfahren" finden Sie weiter unten auf unserem Blog.

Warum "Botschaftsverfahren" unerlässlich sind

In der laufenden Asylgesetzrevision wird auch über die Abschaffung der Asylgesuchstellung aus dem Ausland - besser bekannt unter dem Begriff "Botschaftsverfahren" - debattiert. Die Freiplatzaktion Zürich setzt sich seit Jahren für die Beibehaltung dieses Verfahrens ein. In unserem Artikel "Warum Botschaftsverfahren unerlässich sind" wird die Bedeutung dieses Verfahrens anhand des Beispiels eritreischer Flüchtlinge analysiert.

Veranstaltung der Freiplatzaktion am 28. April

Das Asylgesetz wird ein weiteres Mal verschärft. In der Vergangenheit geschah dies jahrelang unter dem Vorwand der „Missbrauchsbekämpfung“. Seit jüngster Zeit sollen die Verschärfungen nun auch der „Beschleunigung“ von Asylverfahren dienen. Doch ob „Missbrauchsbekämpfung“ oder „Beschleunigung“, egal wie die Massnahme genannt wird, das Ziel bleibt immer das gleiche: Es geht stets darum, die „Attraktivität“ der Schweiz für Asyl Suchende zu reduzieren und dadurch die Zahl der Asylgesuche so tief wie nur möglich zu halten. Die Veranstaltung thematisiert einige gewichtige Punkte der gegenwärtigen Asylgesetzrevision und diskutiert ihre Auswirkungen auf die Flüchtlinge. Da gegen die Asylgesetzrevision wahrscheinlich das Referendum ergriffen wird, ist das Thema hochaktuell. Wir laden herzlich zur Teilnahme an der Veranstaltung ein.

Nicht alle Roma aus Serbien werden weggewiesen!

Die NZZ informiert in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Asylgesuche von Roma aus Serbien gegen Ende des letzten Jahres angestiegen seien. Im Artikel wird dabei festgehalten, dass die Situation für Roma in Serbien zwar sehr schwierig sei (Zugang zu Bildung, medizinischer Infrastruktur, Arbeit), diese jedoch in der Schweiz kaum je Asyl erhielten und die Gesuchszunahme das Bundesamt für Migration (deshalb) vor Probleme stelle.

 

Durch den Beitrag wird das Bild vermittelt, als ob Asyl suchenden Roma aus Serbien gar nie eine Aufenthaltsberechtigung erteilt würde und alle die Schweiz ohnehin wieder verlassen müssten. Dies ist jedoch unzutreffend. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 (BVGE 2009/51) auf Grundlage von Länderberichten die sehr schwierigen Bedingungen von Roma in Serbien anerkannt: „Neben den Problemen, die mit der Erlangung eines gesicherten rechtlichen Status verbunden sind, sehen sich die Roma, Ashkali und Ägypter generell einem Klima der behördlichen Diskriminierung einerseits und der Feindseligkeiten und Angriffe eines Teils der Gesellschaft andererseits ausgesetzt. So werden sie regelmässig Opfer physischer und verbaler Gewalt und von Sachbeschädigung. Der Zugang zur Gesundheitsfürsorge und anderen sozialen Diensten ist wesentlich erschwert. Zahlreiche Quellen berichten auch von aktiver polizeilicher Gewalt oder von deren Passivität und mangelndem Schutzwillen.“ Das Bundesverwaltungsgericht trägt diesen prekären Bedingungen - wenn auch sehr restriktiv und unserer Meinung nach bei Familien und Kranken viel zu zurückhaltend – in Einzelfällen deshalb Rechnung und hat in der Vergangenheit wiederholt Asyl suchenden Roma aus Serbien eine vorläufige Aufnahme (F-Bewilligung) erteilt. Es gibt also auch Asyl suchende Roma, die den Schutz der Schweiz nach geltendem Recht benötigen!

 

Lockerung im Nothilferegime, Status quo in der Härtefallpraxis

Ein heute erschienener Artikel der Wochenzeitung "PS" beleuchtet die aktuelle Situation betreffend  Nothilferegelung und Härtefallpraxis im Kanton Zürich:

Per 1. Januar 2012 hat die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich das Migros-Gutschein-System für abgewiesene Asyl suchende Personen endlich abgeschafft. Den Betroffenen wird der ihnen zustehende Betrag nun bar ausbezahlt. Seit dem 1. Januar 2008 haben abgewiesene Asyl suchende Personen im Kanton Zürich nur noch Migros-Gutscheine erhalten. Sechs Stück die Woche im Wert vom Fr. 10.-. Durch dieses System wurden die Betroffenen dazu gezwungen, nur noch in der Migros etwas kaufen zu können. Bedauerlich ist allerdings, dass mit der Änderung nicht auch der Tagesbetrag erhöht wurde. So bleiben die Betroffenen weiterhin in einer äusserst prekären finanziellen Situation. Die Freiplatzaktion hat sich diesbezüglich am 12. Januar 2012 auch gegenüber dem Regionaljournal von Radio DRS geäussert.

Mit einem neueren Härtefall-Entscheid von Regierungsrat Mario Fehr wird deutlich, dass sich die restriktive Härtefallpraxis, die sich unter dem ehemaligen Regierungsrat Hans Hollenstein eingependelt hat, noch nicht gelockert hat. In besagtem Entscheid stellte sich Regierungsat Fehr, obschon die Härtefallkommission zur Gutheissung des Härtefallgesuchs empfohlen hatte, hinter den ablehnenden Entscheid des Migrationsamtes. Beim Gesuchsteller handelt es sich um einen abgewiesenen Asyl Suchenden aus Angola, der als Jugendlicher in die Schweiz einreiste, sich seit fast zehn Jahren in der Schweiz aufhält und über Jahre hinweg erwerbstätig war.  Es bleibt somit unklar, ob Regierungsrat Fehr tatsächlich bereit ist, einen anderen Kurs in der Härtefallpraxis einzuschlagen als sein Vorgänger.

 

 

Bundesgericht relativiert Heiratsverbot für Sans-Papiers

Im Januar dieses Jahres trat eine Änderung des Zivilgesetzbuches in Kraft, gemäss welcher Personen ohne Aufenthaltsbewilligung  die Heirat in der Schweiz verweigert werden soll. Mit dem in Art. 90 Abs. 4 ZGB konstatierten Bedingung  sollte verhindert werden, dass Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende eine Scheinehe mit Schweizer BügerInnen oder anwesenheitsberechtigten Personen eingehen, um sich einer Wegweisung zu entziehen. Dabei wurde ausgeblendet, dass auch „Illegalisierte“ ein Recht auf Ehe haben. Wegen dem offensichtlichen Konflikt mit dem Grundrecht auf Eheschliessung wurde die Regelung in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt.

In einem Fall aus dem Kanton Waadt sollte einem illegal anwesenden Kameruner die Heirat mit seiner anwesenheitsberechtigten Freundin, mit der er schon seit drei Jahren liiert ist, untersagt werden. Dieser Fall gelangte nun ans Bundesgericht, welches nun vorgibt, wie die „Lex Brunner“ menschenrechtskonform auszulegen ist, was von unserer Seite her sehr begrüsst wird. Im Urteil wurde unter anderem auf einen Entscheid des Europäischen Menschenrechtgsgerichtshofes (EGMR) verwiesen, der aussagt, dass illegal Anwesenden die Heirat nicht systematisch zu verbieten sei und dass die Bekämpfung von Scheinehen verhältnismässig sein muss. Sodenn würde auch die Anwendung von Art. 98 Abs. 4 ZGB gegen Art. 12 EMRK (Recht auf Eheschliessung) verstossen, wenn nicht in jedem einzelnen Fall die ehrliche Absicht der Ehe geprüft wird. Da die Zivilstandsämter aber weiterhin an die Bestimmung gebunden sind, sollen gemäss Bundesgericht die Migrationsämter den Heiratswilligen für die Dauer des Eheverfahrens eine provisorische Heiratsbewilligung erteilen. Die Erteilung dieser Bewilligung hängt von zwei Voraussetzungen ab; es dürfen keine Indizien für einen Missbrauch vorliegen und es muss feststehen, dass die illegal anwesende Person nach dem Eheschluss die Bedingungen für einen rechtmässigen Aufenthalt erfüllt.

Ständerat will Rechte von Flüchtlingen abbauen

Am vergangenen 12. Dezember folgte der Ständerat seiner staatspolitischen Kommission: Asylgesuche aus dem Ausland sollen abgeschafft und WehrdienstverweigerInnen nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.

 

Das Asylgesetz wurde jahrelang unter dem Vorwand der „Missbrauchsbekämpfung“ verschärft. Seit jüngster Zeit sollen die Verschärfungen nun der „Beschleunigung“ von Asylverfahren dienen. Doch ob „Missbrauchsbekämpfung“ oder „Beschleunigung“ - egal wie die Massnahme genannt wird, das Ziel bleibt immer das gleiche. Es geht stets darum, die „Attraktivität“ der Schweiz für Asyl Suchende zu reduzieren und dadurch die Zahl der Asylgesuche so tief wie nur möglich hinunter zu drücken.

Neu ist nun aber, dass zur Erreichung dieses Ziels die Rechte derjenigen Asyl Suchenden angegriffen werden, die zum heutigen Zeitpunkt nach Artikel 3 des Asylgesetzes als Flüchtlinge gelten. Das EJPD und die StänderätInnen haben realisiert, dass in den letzten Jahren die Asylgesuche von EritreerInnen in der Schweiz zugenommen haben, diese sehr häufig - wegen der prekären Menschenrechtssituation im Herkunftsland – als Flüchtlinge anerkannt werden und somit hier bleiben dürfen. Diese Entwicklung läuft aber offenbar der allgemein angestrebten Migrationspolitik, die die Einwanderung von Personen aus sogenannten „Drittstaaten“ mit allen möglichen Mitteln beschränken will, zuwider. Um die Einwanderung von EritreerInnen zu begrenzen, soll deshalb kurzerhand der Flüchtlingsbegriff geändert und das Botschaftsverfahren, von dem EriteerInnen überdurchschnittlich häufig Gebrauch machen, abgeschafft werden. Dass damit Verfolgte um ihre Rechte gebracht werden, scheint angesichts der Zielvorgaben in der Migrationspolitik keine Rolle zu spielen.

 

Sollten sich die beschlossenen Massnahmen des Ständerates verwirklichen, so hätte dies unter anderem folgende konkrete Auswirkungen:

EritreerInnen, denen wegen Flucht aus dem Militärdienst in ihrem Heimatland drakonische Strafen (Gefängnis und Folter) drohen, würden künftig nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt.

EhepartnerInnen und Kinder von anerkannten Flüchtlingen könnten künftig keine Asylgesuche über die Botschaft mehr einreichen. Auch wenn sie selbst Opfer der diktatorischen Gewalt in Eritrea geworden sind und sich unter prekären Bedingungen in äthiopischen oder sudanesischen Flüchtlingslagern aufhalten müssen.

 

Wer weiss, vielleicht hat das EJPD, sollten dereinst besonders viele Menschen aus Syrien wegen des totalitären Assad-Regimes in der Schweiz um Asyl ersuchen und als Flüchtlinge anerkannt werden, eine neue Idee, wie am Flüchtlingsbegriff geschraubt werden.

 

Angriff der Staatspolitischen Kommission des Ständerates auf Rechte von Asyl Suchenden

Mit ihrem Entwurf vom 24. November 2011 (Entwurf zur Revision des Asylgesetzes) ist nun auch die staatspolitische Kommission des Ständerates bereit, weitere Rechte von Asyl suchenden Menschen abzubauen. Das Ziel des Entwurfs ist offensichtlich: Einige der „kurzfristig umsetzbaren Verbesserungen“ im Asylgesetz, wie die Massnahmen in der Medienmitteilung der SPK-S genannt werden, dienen einzig dazu, die Anerkennungsquote von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu senken. Faktisch zielen die Vorschläge nämlich insbesondere auf Asyl suchende Menschen aus Eritrea und auf schwer kranke Personen – jene Asyl suchenden Personengruppen also, die heute überdurchschnittlich häufig als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen werden.

 

Eritreische Asyl Suchende haben wegen der äusserst prekären Menschenrechtssituation in Eritrea derzeit in der Schweiz die höchste Flüchtlingsanerkennungsquote – und viele von ihnen erhalten Asyl, weil sie sich während ihres (über Jahre andauernden) Militärdienstes Befehlen widersetzt haben und deshalb mit drakonischen Strafen belegt wurden. Diesen Menschen will die SPK-S jedoch künftig kein Asyl mehr gewähren. Gerade mit dieser Massnahme zeigt sich einmal mehr, wie relativ die Diskussion des „Asylmissbrauchs“ ist: Wer heute noch als Flüchtling anerkannt wird, gilt morgen, sollte sich der Vorschlag der SPK-S durchsetzen, bereits als „Asylant“, der das Asylsystem missbrauchen will.

Die von der SPK-S geplante Abschaffung der Botschaftsverfahren (Asylgesuche aus dem Ausland) betrifft ebenfalls vor allem eritreische Asyl Suchende. In letzter Zeit haben nämlich viele EritreerInnen, die vor dem heimatlichen Regime nach Äthiopien und Sudan geflüchtet sind, das Botschaftsverfahren in Anspruch genommen - und damit die Schweizer Vertretungen in Addis Abeba und Khartoum sowie das Bundesamt für Migration überfordert. Wie bereits erwähnt, haben diese gute Chancen als Flüchtlinge anerkannt zu werden und deshalb eine Einreisebewilligung für die Schweiz zu erhalten. Die administrative Überforderung sowie die ebenfalls hohe Flüchtlingsanerkennungsquote dürften deshalb der wahre Grund für die geplante Abschaffung des Botschaftsverfahrens sein.

Schliesslich will auch die SPK-S das Vorbringen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur noch für die Anfangsphase des Asylverfahrens zulassen. Immerhin sieht der Entwurf der SPK-S - im Gegensatz zur noch restriktiveren Variante des Bundesrates - Ausnahmeregelungen vor. Doch auch die Massnahme der SPK-S würde in der Praxis vor allem eine Personengruppe treffen: Erhebliche traumatisierte Asyl Suchende, die erst zu einem viel späteren Zeitpunkt fähig sind, Erlebtes zu thematisieren und sich entsprechend medizinisch behandeln zu lassen. Für jene verletzliche Personengruppe würde es daher ungleich schwieriger, Asyl zu erhalten oder vorläufig aufgenommen zu werden.

 

Die Folgen von Sozialhilfebezug im Kanton Zürich

„Kantone schaffen immer häufiger ausländische Sozialhilfebezüger aus“ titelte gestern der Tages-Anzeiger: Abklärungen bei Kantonen und beim BFM hätten ergeben, dass die Aufenthaltsbewilligung von ausländischen Personen verstärkt entzogen würde, wenn diese von der Sozialhilfe abhängig seien. Wie die kantonalen Behörden die Frage der Selbstverschuldung gewichteten, sei jedoch nicht genau eruierbar. Das Migrationsamt des Kantons Zürich liess sich zu dieser Frage vom TA wie folgt verlauten: Eine Mutter, die nach Niederkunft und Scheidung Sozialhilfe beziehe, müsse sich nichts vorwerfen lassen. Sei diese aber fünf Jahre später noch immer von der Sozialhilfe abhängig, könne ihr dies zum Vorwurf gemacht werden.

Das tönt im Vergleich zu anderen Kantonen noch milde. In der Praxis verhält sich das Migrationsamt des Kantons Zürich jedoch nicht immer so, wie gegenüber dem TA dargelegt. Einer der Freiplatzaktion bekannten, alleinerziehenden Kosovarin entzog das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung bereits zweieinhalb Jahre nach der Niederkunft ihres Kindes. Mit der Begründung, sie habe zu lange und zu viel Sozialhilfe bezogen. Dass die Kosten wegen den Folgen ehelicher Gewalt und wegen gesundheitlichen Problemen ihres Kindes entstanden und deswegen auch in die Höhe getrieben wurden, fand beim Migrationsamt kein Gehör. Der Rekurs ist noch hängig.

Zu bedenken gilt schliesslich, dass die Praxis des Migrationsamtes des Kantons Zürich auch verheerende integrationspolitische Folgen hat. Die erwähnte junge Frau hat nun, um so rasch wie möglich von der Sozialhilfe unabhängig zu werden, ihre gerade erst angefangene Ausbildung abgebrochen – womit für sie eine nachhaltige berufliche Integration in der Schweiz verunmöglicht wird.


Liberalisierung der Migrationspolitik wegen Arbeitskräftemangel

Eine im Frühling im Auftrag von Travail.Suisse verfasste Studie des Büro BASS kommt zum Schluss, dass in der Schweiz im Jahr 2030 aus demografischen Gründen 400‘000 Arbeitskräfte fehlen werden. Die Studie stützt sich in ihrer Prognose massgeblich auf die vom Bundesamt für Statistik berechneten Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung.

 

Nach Berechnungen von Travail.Suisse erfasst der Arbeitskräftemangel Bereiche, die für die Lebensqualität der ganzen Bevölkerung entscheidend seien: Spitäler und Heime, die Volksschule, die Sicherheit, den öffentlichen Verkehr usw. Die Schweiz sei folglich aus demografischen Gründen auf Zuwanderung angewiesen. Travail.Suisse fordert deshalb in ihrem Positionspapier („Bedingungen für eine neue Zulassungspolitik für Angehörige von Nicht-EU-Ländern“) vom 25. Oktober 2011, anstatt die Hürden für die Einwanderung immer höher zu bauen, die Migrationspolitik an den gesellschaftlichen Bedürfnissen zu orientieren und deshalb neu auszurichten. Die Schweiz müsse künftig die Kontingente für qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte „Drittstaaten“) deutlich erhöhen und auch die Rekrutierung von wenig oder mittel qualifizierten ausländischen Arbeitskräften aus diesen Ländern zulassen. Nur so könnten der drohende Arbeitskräftemangel und die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen verhindert werden. Es sei jedoch zu beachten, dass die neue Zulassungspolitik nicht zu einem grösseren Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen führe und den Zielen der Bildungs-, und Integrationspolitik nicht zuwider laufe.

 

Kurzfristig schlägt Travail.Suisse folgende Massnahmen vor: Eine vereinfachte Legalisierung von in der Schweiz lebenden Sans-Papiers sowie die Lancierung einer eidgenössischen Offensive zur Qualifizierung und Wiederqualifizierung von legal in der Schweiz lebenden, aber arbeitslosen AusländerInnen mit niedriger Qualifikation.

 

Unserer Meinung nach verdient der Ansatz von Travail.Suisse grosser Beachtung. Die Notwendigkeit einer offeneren Migrationspolitik aus rein demografischen bzw. wirtschaftlichen Gründen wurde in der bisherigen Alltagstebatte zum Thema Migration kaum berücksichtigt. Insbesondere angesichts der gegenwärtigen weltwirtschaftlichen Turbulenzen sind zwar langfristige statistische Prognosen nur mit Vorsicht zu geniessen. Der Ansatz von Travail.Suisse gibt aber in jedem Fall begründeten Anlass für eine Versachlichung der migrationspolitischen Debatte - und könnte dieser dadurch eine neue Dynamik verleihen. Einmal mehr wird auch bestätigt, dass nebst moralischen und ethischen Gründen auch wirtschaftliche Gründe für eine liberalere Migrationspolitik sprechen.

 

Zur Birmensdorfer "Asylbewerbergasse", Teil 2

 In ihrer Pressemitteilung vom 21. Oktober äusserte sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) unter anderem zur Birmensdorfer „Asylbewerbergasse“ - zu dieser nahm die Freiplatzaktion Zürich am 29. September 2011 vor Tele Top ja Stellung - und verurteilte diese „von Rassismus, Menschenverachtung und Apartheid-Gedanken geprägten Handlungen politischer Verantwortungsträger und Behördenmitglieder“. Sie forderte die politischen Gemeinden „dringlich auf, solche rassistische Tendenzen und Handlungen zu unterbinden und ein aktives Zeichen gegen Rassismus zu setzen.“ Der „Schutz und die Menschenwürde von Asylsuchenden“ seien in die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit einzubeziehen.

Nicht einmal mehr Nothilfe?

"Kantone prüfen Nothilfestopp für abgewiesene Asylsuchende", titelte die heutige Presse und nimmt damit die Forderung der Konferenz der kantonalen Justiz - und PolizeidirektorInnen (KKJPD) auf, welche die Überprufung der Nothilfe verlangt. Diese habe ihren Zweck verfehlt, weil immer mehr abgewiesene Asylsuchende immer länger Nothilfe beziehen und trotz dem Sozialhilfestopp nicht freiwillig ausreisen würden.

Nothilfe abschaffen, ja - aber nicht die Unterstützung gänzlich verweigern!

In einer schweizweiten Kampagne, welche auch die Freiplatzaktion unterstützt, wird gefordert, dass das menschenverachtende System der Nothilfe, welche viele Menschen in die Hoffnungslosigkeit treibt, sofort abgeschafft wird, Grundrechte eingehalten und Alternativen angegangen werden. Und nun schlägt uns eine solche, klar verfassungswidrige, Forderung der KKJPD entgegen, die abgewiesenen Asylsuchenden, welche meist keine Alternative mehr haben, auch noch das zum Überleben Nötigste verweigern wollen.

Zur Birmensdorfer "Asylbewerbergasse"

In der Zürcher Gemeinde Birmensdorf wurden zwei Wohncontainer für rund 20 asylsuchende Menschen eröffnet. Aufgrund des Protests von lokalen BewohnerInnen wurde für die Asylsuchenden eine Sondergasse zum Bahnhof gebaut - um damit die Asylsuchenden ganz bewusst vom Quartier abzuschotten. Die Freiplatzaktion Zürich wurde von Teletop zu ihrer Meinung berfragt.

Interview mit der Freiplatzaktion  (auf "Top News ansehen" klicken, Beitrag erscheint ab 3. Minute)

Lauf gegen Rassismus

10. Lauf gegen Rassismus

Sonntag, 25. September 2011, Bäckeranlage Zürich

www.laufgegenrassismus.ch

Zurückhaltung bei Rückführungen nach Italien

Eklatante Unterbringungsmängel für Asylsuchende in Italien: Flüchtlinge und Asylsuchende leben auf der Strasse, darunter viele Familien mit Kindern, alleinstehende Frauen, psychisch Kranke und Traumatisierte. In ihrem aktuellen Bericht kommt die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH zum Schluss, dass Überstellungen nach Italien höchst problematisch sind.

Medienmitteilung der SFH vom 18. Juli 2011

Trailer "Bon Voyage"

Bon Voyage Trailer 1 from Fabio Friedli on Vimeo.

Dozens of migrants climb onto an overloaded truck. Their destination is Fortress Europe. When they eventually arrive after an arduous and dangerous journey, they are confrontated by a different, brutal reality: the way refugees are treaded in Europe.

Demo am 1. Oktober 2011

Gesamtschweizerische Grossdemo, "Schluss mit der Heuchelei", Bern, 1. Oktober, 2011, 14.30

Heuchelei ist das bestimmende Kennzeichen der schweizerischen Politik gegenüber Sans-Papier: einerseits nimmt man ihre Arbeit gern in Anspruch, andererseits werden ihnen die Grundrechte offiziell verweigert. Wir fordern längerfristig eine Abkehr vom Zwei-Kreise-Modell und kurzfristig ein grosszügiges Regularisierungsprogramm für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung.

Die Migrationspolitik der letzten zehn Jahre hat die Zahl der Sans-Papiers erhöht und ihre Lebensbedingungen verschlechtert. Es ist höchste Zeit, die Weichen umzustellen- im Interesse der Sans-Papiers, aber auch der Gesamtgesellschaft - umso mehr, als mittlerweile die dritte Sans-Papiers Generation heranwächst, die hier geboren und aufgewachsen ist.

Veranstaltung der Freiplatzaktion am 28. April