15. Dez 2011
Am vergangenen 12. Dezember folgte der Ständerat seiner staatspolitischen Kommission: Asylgesuche aus dem Ausland sollen abgeschafft und WehrdienstverweigerInnen nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.
Das Asylgesetz wurde jahrelang unter dem Vorwand der „Missbrauchsbekämpfung“ verschärft. Seit jüngster Zeit sollen die Verschärfungen nun der „Beschleunigung“ von Asylverfahren dienen. Doch ob „Missbrauchsbekämpfung“ oder „Beschleunigung“ - egal wie die Massnahme genannt wird, das Ziel bleibt immer das gleiche. Es geht stets darum, die „Attraktivität“ der Schweiz für Asyl Suchende zu reduzieren und dadurch die Zahl der Asylgesuche so tief wie nur möglich hinunter zu drücken.
Neu ist nun aber, dass zur Erreichung dieses Ziels die Rechte derjenigen Asyl Suchenden angegriffen werden, die zum heutigen Zeitpunkt nach Artikel 3 des Asylgesetzes als Flüchtlinge gelten. Das EJPD und die StänderätInnen haben realisiert, dass in den letzten Jahren die Asylgesuche von EritreerInnen in der Schweiz zugenommen haben, diese sehr häufig - wegen der prekären Menschenrechtssituation im Herkunftsland – als Flüchtlinge anerkannt werden und somit hier bleiben dürfen. Diese Entwicklung läuft aber offenbar der allgemein angestrebten Migrationspolitik, die die Einwanderung von Personen aus sogenannten „Drittstaaten“ mit allen möglichen Mitteln beschränken will, zuwider. Um die Einwanderung von EritreerInnen zu begrenzen, soll deshalb kurzerhand der Flüchtlingsbegriff geändert und das Botschaftsverfahren, von dem EriteerInnen überdurchschnittlich häufig Gebrauch machen, abgeschafft werden. Dass damit Verfolgte um ihre Rechte gebracht werden, scheint angesichts der Zielvorgaben in der Migrationspolitik keine Rolle zu spielen.
Sollten sich die beschlossenen Massnahmen des Ständerates verwirklichen, so hätte dies unter anderem folgende konkrete Auswirkungen:
EritreerInnen, denen wegen Flucht aus dem Militärdienst in ihrem Heimatland drakonische Strafen (Gefängnis und Folter) drohen, würden künftig nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt.
EhepartnerInnen und Kinder von anerkannten Flüchtlingen könnten künftig keine Asylgesuche über die Botschaft mehr einreichen. Auch wenn sie selbst Opfer der diktatorischen Gewalt in Eritrea geworden sind und sich unter prekären Bedingungen in äthiopischen oder sudanesischen Flüchtlingslagern aufhalten müssen.
Wer weiss, vielleicht hat das EJPD, sollten dereinst besonders viele Menschen aus Syrien wegen des totalitären Assad-Regimes in der Schweiz um Asyl ersuchen und als Flüchtlinge anerkannt werden, eine neue Idee, wie am Flüchtlingsbegriff geschraubt werden.